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30.03.2023

FAQ - Digitalisierung am SGL

Digitalisierung am SGL
Digitalisierung am SGL

von Ralph Bartels erstellt am 27.03.2020, zuletzt überarbeitet am 15.02.2022

1. Grundsätze und Rahmenbedingungen schulischer Digitalisierungsprozesse

1.1 Chancen der Digitalisierung am SGL

In den vergangenen Jahren hat sich das Nutzungsverhalten digitaler Technik stark verändert und der prozentuale Anteil der SchülerInnen, die eigene digitale Endgeräte besitzt, steigt stetig. Das SGL hat, um diesem Aspekt Rechnung zu tragen, den Prozess der Digitalisierung vorangetrieben und die Vermittlung digitaler Kompetenzen verstärkt in den Blick genommen. Letztlich vollzieht sich ein Leitmedienwechsel: Jahrhundertelang schöpften wir unser Wissen aus Büchern. Heute entnehmen wir unser Wissen zumeist dem Internet. Während man früher in Lexika einen bestimmten Aspekt nachgeschaut und eine, zumeist klare Antwort erhalten hat, liefert uns das Internet eine Fülle weiterer Informationen, die uns durch vielfache Vernetzung wieder zu noch weiteren Informationen führen und auf diversen Quellen basieren. Das verlangt völlig andere Kompetenzen als bisher und diese müssen wir unseren SchülerInnen als Vorbereitung auf ihre zukünftige Lebens- und Arbeitswelt vermitteln. Die größten Chancen der Digitalisierung sehen wir am SGL in der dadurch besser möglichen Individualisierung von Lernprozessen. Unterschiedlichen Lerntempi, unterschiedlichen Lernniveaus und unterschiedlichen Interessenschwerpunkten kann dabei leichter Rechnung getragen werden. Wir haben hier ein geeignetes Instrument, um Heterogenität unterrichtlich gewinnbringend zu begegnen, die Medienkompetenz zu fördern und insgesamt zur bewussten Mediennutzung zur erziehen. Das ist mittlerweile eine der Kernaufgaben von Gesellschaft, Elternhaus und Schule.


1.2 Wie sieht die digitale Infrastruktur am SGL heute aus und was ist noch geplant?

Das SGL hat einen Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von 1Gbit/s und wird zeitnah auch einen Glasfaseranschluss bekommen. In allen Gebäudeteilen ist W-Lan verfügbar, wobei die Accesspoints demnächst auf WIFI6 upgegradet werden. Beim Surfen im Internet werden alle schulischen digitalen Endgeräte durch einen Webfilter geschützt. Das SGL verfügt über zwei Informatikräume, die mit klassischen Windows-PCs ausgestattet sind. Zusätzlich haben alle Klassen-, Fach- und Kursräume eine digitale Tafel mit einem verbauten Android-Modul und einem Windows-PC. Dabei können alle schulischen digitalen Endgeräte sowohl eine kabelgebundene als auch kabellose Verbindung mit den digitalen Tafeln herstellen. In den Jahrgangsstufen 5-8 arbeiten wir mit „shared-iPads“, die punktuell und nach Bedarf im Unterricht eingesetzt werden können. Die SchülerInnen werden so langsam an die Bedienung und den Umgang mit iPads sowie Apps herangeführt. Gleichzeitig lernen sie aber auch den Umgang mit PCs in den Informatikräumen. Ab Jahrgangsstufe 9 arbeiten wir vollumfänglichen in einer 1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten im Unterricht. Die schulische digitale Infrastruktur ist heute schon auf einem insgesamt sehr modernen Stand, der Server verwaltet derzeit über 800 stationäre und mobile Endgeräte.

1.3 Warum wurde die Jahrgangsstufe 9 für eine 1:1 Ausstattung und das iPad als digitales Endgerät ausgewählt?

In allen Arbeitsgruppen wurde sich dafür ausgesprochen, dass eine 1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten aus unterrichtlicher Perspektive erst in einem höheren Jahrgang der Sekundarstufe I sinnvoll ist. Für den Jahrgang 9 sprach die Tatsache, dass bei der Evaluation des Werkstattunterrichtes herauskam, dass eine hinreichende Anzahl digitaler Endgeräte für individualisiertes, ortsunabhängiges und mobiles Arbeiten erforderlich ist. Der Werkstattunterricht in den Jahrgängen 9 und 10 läuft dabei das ganze Jahr parallel zum Unterricht, sodass diese im Prinzip auch das ganze Jahr durchgehend genutzt werden müssen. Die Umsetzung des Medienkompetenzrahmens NRW sieht ebenfalls eine progressive und zunehmende Nutzung digitaler Werkzeuge bei der Vermittlung von Medienkompetenzen in allen Fächern vor. Dabei wird der Fokus zunehmend auf kooperative digitale Arbeitsformen gelegt, wobei z.B. gemeinsam an Präsentationen gearbeitet wird. Spätestens im Jahrgang 11 benötigen die SchülerInnen auch einen grafikfähigen Taschenrechner. Die Lizenzen für die entsprechende iPad basierte App-Variante wird von der Stadt übernommen, sodass die Eltern keinen zusätzlichen Taschenrechner beschaffen müssen.

Eine umfangreiche Recherche und Informationsbeschaffung haben darüber hinaus ergeben, dass es zum iPad für die von uns vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten derzeit keine sinnvolle Alternative gibt. Dafür sprechen der relativ günstige Anschaffungspreis, die Administration und der First-Level-Support über ein sogenanntes „mobile device management“, die gleichzeitige schulische und private Nutzungsmöglichkeit, die Möglichkeit der Bereitstellung von schulischen Lizenzen, die Qualität und langen Akkulaufzeiten, das geringe Gewicht sowie der Diebstahlschutz.

1.4 Wie wird die Digitalisierung konzeptualisiert?

Das SGL hat ein schulisches Medienkonzept, dass fortlaufend aktualisiert wird. Es bildet dabei die Basis der schulischen Arbeit mit digitalen Medien und beinhaltet auch eine nachhaltige Medienentwicklungsplanung, die neben den pädagogischen Aspekten und dem Medienkompetenzrahmen NRW auch technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte einbezieht. Es begleitet damit den gesamten Digitalisierungsprozess. Das Technisch-Pädagogische Einsatzkonzept bildet darüber hinaus die Basis für Abstimmungen mit der Stadt Löhne zur Realisierung eines Ausstattungsszenarios, das den pädagogischen Bedarfen gerecht wird.

Die folgende Grafik veranschaulicht die Stellung und Funktion des schulinternen Medienkonzepts für die Schulentwicklung am SGL:


Digitalisierung
Digitalisierung



1.5 Wie geht das SGL mit kritischen Aspekten der Digitalisierung um?

Die Schule bietet ideale Rahmenbedingungen, um neben der Vermittlung von Chancen der Digitalisierung auch Risiken, die im Umgang mit neuen Medien auftreten, zu erlernen. Die kritische Auseinandersetzung mit den digitalen Medien wird auf mehreren Ebenen zunehmend Unterrichtsgegenstand, was durch die systematisch erfolgte Modifizierung der schulinternen Curricula in allen Fächern auch abgebildet wird. Die SchülerInnen bringen häufig große Kompetenzen im Bereich „Bedienen und Anwenden“ mit, Aufgabe der Schule ist aber, auch die Herausforderungen des digitalen Lernens, negative Begleiterscheinung wie z.B. Cybermobbing und Fake News oder auch Aspekte der Nachhaltigkeit aufzugreifen und ein Bewusstsein dafür zu schaffen. Mit der Entscheidung erst im Jahrgang 9 mit einer 1:1 Ausstattung im Unterricht zu arbeiten, macht das SGL ebenfalls deutlich, dass es einem übermäßigen Medienkonsum kritisch gegenübersteht und eine an das Alter und den Entwicklungsstand der SchülerInnen angepasste Medienerziehung anstrebt. In den letzten Jahren hat das SGL darüber hinaus ein Schülermedienteam aufgebaut, dass sich bestehend auch Tech-Scouts und Medienscouts mit verschiedenen medialen Frage- und Problemstellungen beschäftigt und sich an der Lösung und dem Aufbau kritischer Medienkompetenz in und außerhalb des Unterrichts beteiligt.



1.6 Welche pädagogischen Plattformen nutzt das SGL und warum hat die Schule sich dafür entschieden?

Das Lernmanagementsystem (LMS) Moodle wird bereits seit vielen Jahren am SGL genutzt und war die erste Plattform, die am SGL eingesetzt wurde. Während der Corona-Krise hat das SGL zusätzlich Microsoft Office 365 eingeführt und mittlerweile wird auch Taskcards und die Westermann Online Diagnose in verschiedenen Unterrichtskontexten genutzt. Die Einführung oder der Wechsel von pädagogischen Plattformen werden am SGL im Vorfeld unter den Aspekten Datenschutz, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Technisierung, Support und vor allem unterrichtlichen Mehrwert in verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien erörtert, bevor eine Entscheidung über den Einsatz getroffen wird. Unterrichtlich bedeutend sind z.B. die Verfügbarkeit digitaler Kommunikations- und Kooperationstools, die Bereitstellung digitaler Arbeitsaufträge und Unterrichtsmaterialien sowie interaktive Anwendungen, Onlinediagnose, Gamification, Lernerfolgskontrollen, Feedbackprozesse, aber natürlich auch klassische Textverarbeitung und Tabellenkalkulation. Darüber hinaus müssen die digitalen Unterrichtsergebnisse auch gesichert werden, was eine schulische Cloudlösung mit Datenspeicher erforderlich macht.

Grundsätzlich bleibt das SGL gegenüber aktuellen Entwicklungen offen und legt den Fokus darauf, die Stärken einzelner Plattformen im Hinblick auf die Vermittlung von Medienkompetenzen zu nutzen und weniger, sich auf eine einzelne Plattform festzulegen. Man kann in Anbetracht der schnelllebigen Digitalisierung davon ausgehen, dass es in Zukunft immer wieder zu Veränderungen kommen wird, weil pädagogische Plattformen entweder nicht mehr zeitgemäß sind, plötzlich neue Plattformen entwickelt werden oder bestehende sich entscheidend modernisieren.


2. Realisierung einer vollumfänglichen Ausstattung mit iPads ab Jahrgangsstufe 9
2.1 Was ist bei einer Ausleihe eines schulischen iPads zu beachten?

Das SGL verfügt über eine große Anzahl von iPads, die in Jahrgang 9 und 10 inklusive Hülle und Ladegerät ausgeliehen werden können. Dabei wird schriftlich ein Leihvertrag mit dem Schulträger geschlossen, der es den Schülerinnen und Schülern erlaubt, das iPad im Unterricht und auch zuhause zu benutzen. Ein Stift ist nicht enthalten und muss in jedem Fall eigenständig beschafft werden, da die SchülerInnen in Jahrgang 9 und 10 digitale Mappen und Hefte mit der App „GoodNotes“ führen. Die Geräte verfügen über alle notwendigen schulischen Apps, erlauben allerdings keine private Nutzung. Die Nutzung einer privaten Apple-ID und Cloud sowie die Installation zusätzlicher Apps ist weder technisch möglich noch durch den Schulträger erlaubt. Die iPads müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden und können dann zu Beginn des nächsten Schuljahres erneut ausgeliehen werden. In der Oberstufe ist eine Leihgabe nur noch möglich, wenn Eltern einen besonderen Bedarf aus z.B. finanziellen Gründen bei der Schule anmelden (siehe 2.6).

2.2 Wie verläuft die Beschaffung von elternfinanzierten iPads?

Grundsätzlich können die Eltern mitentscheiden, ob sie erst beim Einstieg in die Oberstufe ein iPad privat beschaffen und bis dahin die Option des Leihgeräts nutzen oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt in die Beschaffung eines elternfinanzierten iPads einsteigen. Das SGL versucht der Elternschaft sowohl beim Zeitpunkt als auch bei der Beschaffung den größtmöglichen Entscheidungsspielraum zu geben. Wir informieren die Jahrgangsstufen 8-10 jährlich vor den Osterferien über die bestehenden Möglichkeiten und bieten als Option auch eine schulische Sammelbestellung. Dabei prüfen wir mögliche Kooperationen, um günstige Konditionen zu erhalten, ohne uns auf einen spezifischen Anbieter festzulegen. Bisher haben wir bei den Sammelbestellungen Erfahrung mit der Gesellschaft für Digitale Bildung, der Firma SBE, dem Förderverein und Kreisrechenzentrum gesammelt. Die Abläufe und Konditionen sind dabei recht unterschiedlich und werden zum Zeitpunkt der Bestellung kommuniziert. Die Teilnahme an der Sammelbestellung ist dabei vollkommen freiwillig, wird von uns als Schule aber empfohlen, da diese Geräte bereits über eine DEP-Registrierung verfügen, was die Einbindung ins Schulnetz, die Installation und Ausgabe an die Schülerinnen und Schüler deutlich beschleunigt und auch den Support sowie die Administration vereinfacht. Die Bestellung erfolgt in der Regel Ende Mai / Anfang Juni, die iPads werden danach an die Schule geliefert und werden nach der Einrichtung am Ende der Sommerferien direkt zu Beginn des neuen Schuljahres betriebsbereit an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Natürlich erhält man eine Rechnung über den Kauf. Eine nachträgliche DEP-Registrierung selbstbeschaffter iPads mit anschließender Einbindung in das schulische System bietet das SGL ebenfalls an, dieser Vorgang ist mit allen iPad Modellen möglich, nimmt allerdings Zeit in Anspruch. Die Geräte sollten mindestens 65GB Speicher haben. Je nach Anzahl und Art der einzubindenden iPads kann dieser Vorgang 2-3 Wochen zu Beginn des Schuljahres in Anspruch nehmen.

2.3 Warum kann ich kein anderes eigenes Gerät mit in die Schule bringen, z.B. ein Microsoft Surface, MacBook oder ein Android Tablet?

Technisch besteht durchaus die Möglichkeit des BYOD (Brind-your-own-device). Allerdings bringt diese Form des Einsatzes digitaler Endgeräte auch erhebliche Probleme mit sich, die im Unterricht und auch administrativ kaum zu lösen sind. Die LehrerInnen müssen in der Lage sein, mit den Geräten und Anwendungen zu helfen. Man kann dabei nicht erwarten, dass sich jede Lehrerin und jeder Lehrer mit allen Gerätetypen und Betriebssystemen, die der Markt hergibt, auskennt. Das gilt auch für den Support und die Administration der Endgeräte in der Schule. Fehler müssen schnell behoben, neue Apps und Lizenzen schnell und sicher eingespielt werden. Hinzu kommt, dass die Verfügbarkeit von Apps nicht auf allen Geräten gleichermaßen gegeben ist. Eine mehrfache Lizenzbeschaffung für verschiedene Plattformen, deren Nutzung weitestgehend unvorhersehbar wäre, ist finanziell nicht darstellbar. Dort wo dies Möglich ist, versucht das SGL geräteunabhängige Lösungen wie Microsoft Office 365 zu nutzen. Die Nutzung der gleichen Hardware ermöglicht aber eine deutlich bessere Kooperation und Kommunikation zwischen allen Beteiligten in und außerhalb des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler können sich so auch gegenseitig besser helfen, was die Erfahrungen im Schülermedienteam bestätigen. In der Oberstufe kann man sich dennoch dafür entscheiden, muss dann aber mit entsprechenden Einschränkungen rechnen.


2.4 Was ist zu beachten, wenn man das Gerät selbst anderswo kauft oder ein bereits vorhandenes iPad nutzen möchte?

Die Lebensdauer eines iPads beläuft sich auf ca. 5-6 Jahre, in denen Apple sich verpflichtet Softwareupdates bereitzustellen. Dementsprechend sollte das Alter des Geräts berücksichtigt werden. Es macht wenig Sinn ein 4-5 Jahre altes iPad zu Beginn der Jahrgangsstufe 9 einzubinden, wenn es für weitere 5 Jahre genutzt werden soll. Der Aufwand für die Einbindung solcher iPads ist wie beschrieben sehr viel größer und sollte während der Schullaufbahn nach Möglichkeit nur einmal stattfinden. Die iPads müssen dabei zurückgesetzt werden, sodass vorher in jedem Fall eine Datensicherung stattgefunden haben sollte. Es darf zum Zeitpunkt der DEP-Registrierung auch nicht auf eine Apple-ID registriert sein. Beachten Sie bitte auch, dass für diese Geräte weder der Versicherungs- noch Diebstahlschutz durch unsere Kooperationspartner besteht und die Schule auch keine Hilfestellung bei Garantiefällen geben kann.


2.5 Muss ich zwingend eine Versicherung für das iPad abschließen?

Entsprechend der Wünsche der Elternschaft überlässt das SGL bei den derzeitigen Kooperationslösungen die Entscheidung über einen Versicherungsschutz den Eltern, diese ist nicht in der Sammelbestellung oder bei den Leihgeräten inkludiert! Wir empfehlen als Schule den Abschluss einer Versicherung, da der Vorgang bei Schadensfällen für alle Beteiligten oft unangenehm und konfliktträchtig ist, sofern keine Versicherung abgeschlossen wurde. Eine Versicherung ist aber nicht verpflichtend. Versicherungen für iPads decken in der Regel Schäden und Verluste ab, die nicht über die Garantie abgedeckt werden (z.B. Bruchschaden, Diebstahl, Flüssigkeitsschäden, Brandschäden, Bedienfehler). Darüber hinaus kann über eine Versicherung der Schutz des Gerätes zeitlich ausgedehnt werden, es gibt mittlerweile auch Angebote ältere Geräte zu versichern. Besteht kein Versicherungsschutz, müssen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes entsprechend meist selbst getragen werden. Das SGL und der Schulträger sind bei der Schadenregulierung in solchen Fällen darum bemüht, diese so umkompliziert und günstig wie möglich zu gestalten. Wir kooperieren hier mit „Marks Fair Repair“ in Herford. In jedem Fall sollte zuerst der First-Level-Support der Schule kontaktiert werden (immer Montags und Donnerstag in der zweiten Pause im Informatikraum), der bei der Feststellung des Schadens hilft und die weiteren Schritte veranlasst.

2.6 Die Geräte sind sehr teuer. Was machen wir, wenn wir das finanziell nicht stemmen können?

Im Zuge eines Sozialplans haben wir in Absprache mit dem Förderverein einige Tablets erhalten, die wir kostenlos für diejenigen zur Verfügung stellen können, die finanziell vor große Herausforderungen gestellt sind. Um ein solches Gerät zu erhalten, müssen keine Bescheinigungen eingereicht werden und es erfolgt auch keine Überprüfung der Einkommensverhältnisse. Im Rahmen unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit setzen wir darauf, dass die Eltern, die sich bei der Schulleitung melden, um ein solches Gerät in der Oberstufe zu erhalten, tatsächlich Schwierigkeiten mit der Finanzierung haben. Der Schulleitung und der Schulkonferenz ist es ganz besonders wichtig, dass alle SchülerInnen auf dem Weg zum Abitur die gleichen Voraussetzungen haben. Bestehen also finanzielle Schwierigkeiten, ist ein kurzer formloser schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen. Das SGL fragt die Bedarfe im Jahrgang 10 auch ab und informiert über die Möglichkeiten.


3. Einbindung und Administration in das schulische Netz


3.1 Warum müssen die iPads über ein Mobile Device Managementsystem (MDM) administriert werden?

Für die Administration der Geräte über ein MDM gibt es aus Sicht der Schule drei wesentliche Gründe:

Erstens muss sichergestellt sein, dass alle SchülerInnen über, die in den jeweiligen Fächern relevanten, Apps verfügen können. Durch die Einbindung der Geräte ist es möglich, entsprechende Apps zentral und damit ohne größeren Verwaltungsaufwand zuzuweisen. Auch können neue Apps nachträglich auf den Geräten installiert werden. Falls kostenpflichtige Apps angeschafft werden sollen, kann die Schule die entsprechenden Volumenlizenzen erwerben und diese den SchülerInnen dann kostenfrei zur Verfügung stellen. Damit besteht auch keine zwingende Notwendigkeit, sich privat bei Apple mit einer sogenannten Apple-ID zu registrieren.

Zweitens wird durch die Einbindung der Geräte die Prüfungssicherheit gewährleistet. In Prüfungssituationen kann die Fachlehrkraft das Gerät in einen Klausur- bzw. Prüfungsmodus versetzen, sodass die SchülerInnen für die Zeit der Prüfung nur Zugriff auf die jeweils relevanten und zugelassenen Apps haben. Das wird am SGL mit der Taschenrechner-App bereits umgesetzt.  Darüber hinaus erhalten LehrerInnen die Möglichkeit auch in einer Unterrichtsstunde die angezeigten Apps auf die während der Stunde benötigten zu reduzieren.

Drittens bietet das am SGL eingesetzte „Relution“ weitere nützliche Funktionen für Unterricht und Support, wie u.a. die Integration von Apple Classroom und Relution Teacher, die Bereitstellung von Updates, den Einsatz von „shared-iPads“ und „Leih-iPads“, die Einbindung „elternfinanzierter iPads“, die neben der schulischen auch eine private Nutzung erlaubt, Ortung bei Verlust oder Wiederherstellung bei Problemen.

3.2 Welche Möglichkeiten gibt es, das von der Schule administrierte Gerät zu steuern?

Die Integration der Geräte in das Schulnetz über das Mobile Device Managementsystem (MDM) geschieht nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Zwei Szenarien werden an dieser Stelle nochmals erläutert:

Steuerung über das MDM: mit dem MDM kann ein Lehrer nicht direkt auf das Gerät zugreifen. Es ist aber möglich, eine App-Zuweisung, den Klausurmodus und die Sperrung des Gerätes anzufordern. Diese Anforderung wird dann beim nächsten WLAN-Kontakt (auch außerschulisch) des Gerätes aktiviert. Für administrative Benutzer der Schule ist es möglich die installierten Apps auf Geräten einzusehen, nicht jedoch den Inhalt (Daten) in diesen Apps. Eine Standortbestimmung ist nur dann möglich, wenn das Gerät als verloren gemeldet wurde.

Steuerung über die App „Classroom“: Bei der App Classroom sind SchülerInnen Teil eines virtuellen Unterrichtsraumes. Innerhalb dieses Unterrichtsraumes sind für den Lehrer diverse pädagogische Funktionen verfügbar, wie beispielsweise das Einsehen von Displays, Statistik über die App-Nutzung im Rahmen der laufenden Unterrichtsstunde, das Sperren des Gerätes oder Internets oder das Starten von Apps.

Ein Zugriff auf Dateien, die sich auf den Geräten befinden, ist zu keiner Zeit möglich. Man kann im Sinne der Transparenz das vorhandene MDM-Profil auf den iPads einsehen. Es befindet sich meist unter Einstellungen in der Geräteverwaltung.

 
3.3 Welche Einstellungsänderungen werden auf meinem Gerät durch die Schule vorgenommen?

Für den schulischen Betrieb werden einige Anpassungen in Abhängigkeit vom Gerätetyp (schulisch/privat) vorgenommen. Ein Ziel ist dabei die private Nutzung so geringfügig wie möglich einzuschränken. So wird u.a. durch das MDM automatisch ein dem Benutzernamen entsprechender Gerätename festgelegt. Darüber hinaus werden einige datenschutzrechtlich notwendige Einschränkungen festgeschrieben, wie beispielsweise das Teilen von WLAN-Zugangsdaten mit benachbarten Geräten, welches zum Schutz des schulischen WLANs unterbunden werden muss. Im Detail sind die Einschränkungen ebenfalls innerhalb der Einstellungen von iOS nachzulesen.

 
4. Unterricht und Schulalltag


4.1 Welche digitalen Kompetenzen werden den Schüler*innen vermittelt?

Alle Unterrichtsfächer weisen in den Lehrplänen digitale Kompetenzen aus. Als Grundlage dient der Medienkompetenzrahmen des Landes NRW (https://medienkompetenzrahmen.nrw/), welcher aktualisiert und in die Lehrpläne eingearbeitet wurde. Dabei geht es z.B. um das Bedienen und Anwenden zahlreicher digitaler Werkzeuge (z.B. Office, Taschenrechner, Bild-, Audio- und Videobearbeitung), wobei viele Unterrichtsergebnisse produziert und präsentiert werden. In Zeiten von Twitter und anderen sozialer Netzwerke ist das Analysieren und Reflektieren medialer Themen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Medienkompetenzerziehung. In diesem Zusammenhang ist die Beschaffung von Informationen im Rahmen von Internetrecherche über Suchmaschinen ein wichtiger Aspekt, wobei das Erkennen und Beurteilen von “Fake News” immer wichtiger wird. Zunehmend an Bedeutung gewinnt auch der Bereich Kommunizieren und Kooperieren in Chats, Foren und auf pädagogischen Lernplattformen. Dabei sind viele dieser Themen schon seit einigen Jahren fester Bestandteil des Unterrichts am SGL, darüber hinaus werden aktuelle Entwicklungen intensiv beobachtet und hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken für den Unterricht beurteilt. Derzeit wird der Einsatz von KI-Systemen, wie am Beispiel ChatGPT deutlich wird, an Schulen intensiv diskutiert und im Unterricht thematisiert. Medienkompetenzen können teilweise auch ohne digitale Endgeräte vermittelt werden.

4.2 Wird es in Zukunft nur noch digitale Schulbücher geben?

Schulbuchverlage bieten bereits zahlreiche digitale Varianten von Schulbüchern an, allerdings ist ein Einsatz digitaler Schulbücher für SchülerInnen nicht in allen Fächern sinnvoll. Grundsätzlich muss man sich die Frage stellen, ob ein digitales Schulbuch tatsächlich einen unterrichtlichen Mehrwert bietet und z.B. über interaktive Funktionen, erweiterten Materialumfang oder kooperative Werkzeuge verfügt. In einigen Fällen kann es eventuell eine sinnvolle Ergänzung zum analogen Schulbuch sein, für das Erfassen von Texten, das Leseverstehen und auch in einigen anderen Bereichen wirken sich digitale Schulbücher aber unter Umständen auch negativ auf das Lernen und Verstehen aus. Da am SGL erst ab der Jahrgangsstufe 9 vollumfänglich mit iPads gearbeitet wird, macht ein Einsatz digitaler Schulbücher auch frühestens ab dieser Jahrgangsstufe Sinn, da diese aufgrund ihrer Speichermenge lokal auf den Geräten installiert sein sollten. Das SGL setzt bereits in einigen Fächern digitale Schulbücher in Form von digitalen Unterrichtsassistenten ein, welche die Organisation und Durchführung von Unterricht bereichern und vereinfachen, da sich das Schulbuch so an die digitale Tafel projizieren lässt. So können z.B. Inhalte vergrößert und fokussiert werden oder digitale Tafelbilder auf Basis des Schulbuches erstellt werden. Es bleibt abzuwarten, welche Angebote seitens der Verlage noch kommen, die einen Umstieg auf digitale Schulbücher rechtfertigen würden und wie sich die Kosten bei einem Umstieg gestalten.

4.4 Was ist das sogenannte „Relution Teacher“ und „Classroom“?

Im Unterricht müssen die Geräte in einem geringen Umfang „steuerbar“ sein, um den ordentlichen Ablauf des Unterrichts sicherzustellen. Eine Steuerung der Geräte erfolgt am SGL entweder durch „Relution Teacher“ oder „Classroom“ von Apple. Diese beiden Apps sind darauf beschränkt, SchülerInnen im Unterricht einzelne oder mehrere Apps zuzuweisen, an denen sie arbeiten sollen, Ihre Bildschirme oder das Internet zu sperren, wenn die ganze Aufmerksamkeit nach vorn gerichtet sein soll und im Verlauf der Stunde sicherzustellen, dass die SchülerInnen tatsächlich auch nur schulische Recherchen/Arbeiten durchführen und sich nicht mit anderen Dingen im Internet oder in sozialen Medien beschäftigen. Inwieweit diese Steuerung im Unterricht eingesetzt wird, hängt wesentlich von den Kompetenzen der SchülerInnen ab, inwieweit sie mit der Ablenkung selbstdiszipliniert, umgehen können. Auch hier müssen also Kompetenzen hin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten entwickelt werden.


4.5 Was ändert sich hinsichtlich Klassenarbeiten / Klausuren?

Grundsätzlich nichts. Das Schulministerium schreibt vor, dass Klassenarbeiten zunächst auch weiter auf Papier geschrieben werden. Das iPad ist aber zu einem erlaubten Hilfsmittel im Rahmen der Nutzung der Taschenrechner App TI-Inspire geworden. Das iPad kommt somit ab der Oberstufe in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie und Erdkunde als Ersatz für den grafikfähigen Taschenrechner zum Einsatz. Damit geht auch einher, dass im Fach Mathematik zukünftig die CAS-Versionen der Abituraufgaben gewählt werden müssen. Es ist denkbar, dass in Zukunft weitere Apps auf dem iPad als Hilfsmittel (z.B. der digitale Atlas) zugelassen werden. Vorrangig muss aber bei einem Einsatz des iPads sichergestellt werden, dass er sicher und zuverlässig funktioniert.


4.6 Welche Verhaltensregeln gibt es in den Pausen?

Grundsätzlich muss es dem SGL gelingen, zeitgemäße Regelungen zu finden und diese regelmäßig zu hinterfragen bzw. an die Entwicklungen der Schule anzupassen. Wir wollen nicht, dass für unsere SchülerInnen ein übermäßiger Medienkonsum zum Problem wird. Deswegen gilt grundsätzlich im Schulalltag: Die Geräte dürfen in der Schule nur für schulische Zwecke genutzt werden. Bei der Einführung der iPads wurde eine iPad-Nutzerordnung erarbeitet und in den schulischen Gremien verabschiedet, welche die derzeit gemeinsam vereinbarten Regeln abbildet.

 
4.7 Sind die Lehrkräfte passend fortgebildet?

Das SGL hat ein Fortbildungskonzept und führt regelmäßig auch interne Fortbildungen durch, die passgenau die schulische Situation berücksichtigen. Die Fortbildungsbeauftragte / der Fortbildungsbeauftragte koordiniert die Fortbildungen und weist immer wieder auf neue Fortbildungsangebote hin. Dies geschieht in Form von zentralen Fortbildungsangeboten für das gesamte Kollegium, z.B. an Pädagogischen Tagen, aber auch im Rahmen sogenannter „Digitaler Pausen“ oder „Mikrofortbildungen“ von LehrerInnen für LehrerInnen. Darüber hinaus besuchen einzelne LehrerInnen externe Fortbildungen und tragen die Erkenntnisse dann ins Kollegium, z.B. in die Fachschaften. In den nächsten Jahren wird der Fokus vor allem auf der Nutzung der iPads und digitalen Tafeln im Unterricht liegen. Dabei geht es sowohl um die Nutzung unserer pädagogischen Plattformen als auch um spezifische Anwendungen im Fachunterricht.


4.8 Wo können die Tablets sicher aufbewahrt werden?

Die SchülerInnen haben überwiegend eigene Schließfächer zur Verfügung, die durch ein eigens mitgebrachtes Vorhängeschloss gesichert sind. Die Klassenräume werden in den Pausenzeiten abgeschlossen, wodurch die Geräte insgesamt sicher verwahrt werden können. Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, greift die Versicherung für die Geräte (sofern eine über die Eltern abgeschlossen wurde). Das gestohlene Gerät ist für den Dieb allerdings vollkommen nutzlos, da es über die DEP-Registrierung im Apple-School-Manager hinterlegt ist und unserer Schule eindeutig zugeordnet wurde. Sobald das Gerät einen W-Lan Kontakt bekommt, kann es gesperrt, geortet und eventuell wieder beschafft werden. Eine Nutzung durch Dritte ist nicht möglich.

Ralph Bartels

Medienkoordinator

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