Distanzunterricht am SGL
Pädagogisch-organisatorischer Plan zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht am Städtischen Gymnasium Löhne im Schuljahr 2020/21
Stand: Oktober 2020
Einsatz von Distanzunterricht
Falls der Präsenzunterricht auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten wegen des Infektionsschutzes oder deshalb nicht vollständig möglich ist, weil Lehrerinnen und Lehrer nicht dafür eingesetzt werden können und auch kein Vertretungsunterricht erteilt werden kann, findet Unterricht mit räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden statt (Distanzunterricht). Der Distanzunterricht ist Teil des nach den Stundentafeln vorgesehenen Unterrichts.
Für den Distanzunterricht gelten die Unterrichtsvorgaben des MSB NRW (rechtliche Grundlage: Verordnungsentwurf zum Distanzunterricht v. 30.6.2020) und die schuleigenen Unterrichtsvorgaben gemäß § 29 des Schulgesetzes NRW.
Distanzunterricht findet statt, wenn
- einzelne Schülerinnen und Schüler aufgrund eines ärztlichen Attests oder aufgrund einer verordneten Quarantäne vorübergehend nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen;
- für einzelne Lerngruppen aufgrund einer verordneten Unterrichtsschließung kein Präsenzunterricht erteilt werden darf;
- die Schule aufgrund einer Verordnung vollständig geschlossen wird;
- einzelne Lehrkräfte aufgrund eines ärztlichen Attests, aufgrund des Mutterschutzes oder aufgrund einer verordneten Quarantäne vorübergehend nicht im Präsenzunterricht eingesetzt dürfen.
Grundsätze
Anteile von Distanzunterricht werden nach Möglichkeit nicht in einzelnen Klassen oder Jahrgängen unangemessen konzentriert. Der Anteil des Distanzunterrichtes berücksichtigt die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und richtet sich u. a. nach
- dem Alter der Schülerinnen und Schüler,
- den Stufen bzw. dem Stand der Schulbiografie (z. B. Eingangs- oder Abschlussklassen),
- der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler,
- den Erfahrungen mit Formaten des eigenständigen Lernens,
- dem Lernumfeld der Schülerinnen und Schüler,
- den sozialen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler
- den Fachinhalten
- besonderen Bedarfen (z. B. Prüfungsvorbereitungen)
Distanzunterricht dient dem Erreichen der schulischen Bildungs- und Erziehungsziele durch Vertiefen, Üben und Wiederholen sowie altersgemäß der Erarbeitung neuer Themen und der weiteren Entwicklung von Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Der Distanzunterricht ist Teil des nach den Stundentafeln vorgesehenen Unterrichts und ist inhaltlich und methodisch mit dem Präsenzunterricht verknüpft.
Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Lernenden für die Bearbeitung zu Hause mehr Zeit benötigen werden als unter Aufsicht in der Schule; die Aufgaben sind also vom Umfang her zu reduzieren.
Organisation von Distanzunterricht
Der Distanzunterricht orientiert sich an der technischen Ausgangslage der Schülerinnen und Schüler. Diese müssen privat mit digitalen Endgeräten ausgestattet sein. Dort wo dies nicht gegeben ist, organisiert die Schule Unterstützung durch die Stadt Löhne. Zur Verfügung stehen vom Schulträger bereitgestellte digitale Leihgeräte. Die Anzahl richtet sich flexibel an den durch Elternhäuser gemeldeten und durch eine schulische Umfrage erfassten Bedarfen.
Der Distanzunterricht am Städtischen Gymnasium Löhne wird durch die Lernplattform Moodle unterstützt. Die digitale Kommunikation per E-Mail, die Bereitstellung von Aufgaben und das Zurückschicken bearbeiteter Arbeitsaufträge erfolgt über diese Plattform oder über das bei Moodle für alle verfügbare Videokonferenztool big blue button.
Dürfen einzelne Schülerinnen und Schüler im Falle eines verfügten Lockdowns dennoch das Schulgebäude betreten, können sie in begrenztem Umfang Räume und digitale Medien in der Schule für den Distanzunterricht nutzen.
Der Zeitraum für Videokonferenzen wird für die Sekundarstufe I auf den Zeitraum von 8.00 – 16.00 Uhr von Montag bis Freitag beschränkt. In der Sekundarstufe II kann diese Zeit im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Kurs und dem jeweiligen Fachlehrer bis auf 20.00 Uhr verlängert werden, wenn es die Situation erfordert.
Lehrerinnen und Lehrer
Im Kollegium bzw. in den Fachgruppen erfolgen Absprachen zu methodisch-didaktischen Grundsätzen für den Distanzunterricht. Dies wurde auf der ersten allgemeinen Lehrerkonferenz in einem gesonderten Tagesordnungspunkt mit dem Gesamtkollegium besprochen und ist ein verpflichtender Tagesordnungspunkt auf allen Fachkonferenzen.
Im Präsenzunterricht bereiten alle Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler nach den getroffenen Absprachen weiter auf selbstständiges Arbeiten sowie auf die methodischen und technischen Anforderungen des Distanzunterrichts vor.
Lehrkräfte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes von der Verpflichtung zum Präsenzunterricht befreit sind, werden für die Erteilung von Distanzunterricht eingesetzt. Sie unterstützen ggf. Lehrkräfte, die im Präsenzunterricht eingesetzt sind und gleichzeitig Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht betreuen.
Der Distanzunterricht kann für einzelne Schülerinnen und Schüler oder für eine Lerngruppe in einem Fach von unterschiedlichen Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung und enger Abstimmung erteilt werden. Dies gilt auch für die Verzahnung von Präsenz- und Distanzunterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler, bzw. in einer Lerngruppe.
Die Schule unterstützt die Bildung der erforderlichen Teamstrukturen und schafft Möglichkeiten eines kollegialen Erfahrungsaustauschs.
Die beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichts und die regelmäßige, dem Präsenzunterricht gleichwertige pädagogisch-didaktische Begleitung ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie stellen entsprechende Materialien bereit und dokumentieren den Distanzunterricht analog zum Präsenzunterricht in den Klassenbüchern und Kursheften. Sie geben regelmäßiges Feedback zu erbrachten Leistungen und informieren die Schülerinnen und Schüler regelmäßig über die Lern- und Leistungsentwicklung. Sie beraten Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern analog zum Präsenzunterricht.
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. Jahrgangsstufenleitungen koordinieren den Distanzunterricht in ihren Klassen/Stufen und achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht angemessen begleitet und Über- bzw. Unterforderungen vermieden werden.
Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht auch durch Teilnahme am Distanzunterricht.
Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet. Sie sind verpflichtet, sich auch auf den Distanzunterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.
Schülerinnen und Schüler sind im Präsenz- wie im Distanzunterricht für die Einhaltung der vereinbarten Kommunikationswege und Termine sowie für die Einreichung der vorgegebenen Arbeitsprodukte verantwortlich.
Für einzelne Schülerinnen und Schüler, die coronabedingt nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden aus der Reihe der Mitschülerinnen und Mitschüler durch die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitungen verbindlich feste Lernpaten benannt, die dann alle erforderlichen Arbeitsmaterialien und wichtigen schulischen Informationen an die Schülerinnen und Schüler, die sich einzeln in häuslicher Beobachtung befinden, zuverlässig weiterleiten.
Eltern
Die Eltern tragen dafür Sorge, dass ihr Kind für den Distanzunterricht erreichbar ist.
Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am
Distanzunterricht nachkommt.
Die Eltern informieren die Schule über die jeweiligen Klassen- oder Stufenleitung, wenn die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für die Teilnahme ihres Kindes an einem digitalen Unterricht zu Hause nur eingeschränkt oder gar nicht gegeben sind. Bei Erkrankung des Kindes gelten dieselben Regelungen wie bei der Teilnahme am Präsenzunterricht.
Leistungsbewertung
In den Fachgruppen werden die Grundsätze der Leistungsbewertung im Hinblick auf den Distanzunterricht modifiziert und durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer an die Schülerinnen und Schüler kommuniziert.
Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Inhalte des Distanzunterrichts sind genauso Gegenstand von schriftlichen oder mündlichen Leistungsüberprüfungen wie Inhalte aus dem Präsenzunterricht.
Schriftliche Arbeiten und mündliche Prüfungen finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich. Auch Schülerinnen und Schüler mit Corona-relevanten Vorerkrankungen sind verpflichtet, an den schriftlichen Leistungsüberprüfungen teilzunehmen. Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler, die sich individuell im Distanzunterricht befinden, für Lernerfolgsüberprüfung in die Schule kommen, organisieren die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer einen Prüfungsraum, stellen die Aufgaben, legen die Prüfungszeiten fest und organisieren gegebenenfalls die Aufsicht.
Die sonstige Mitarbeit im Distanzunterricht kann auf vielen unterschiedlichen Wegen erfolgen und wird wie im Präsenzunterricht bewertet. Beispiele hierfür sind: Telefonate, Audiofiles, Podcasts, Erklärvideos, Videokonferenzen, analog oder digital erstellte Projektarbeiten, Lerntagebücher, Portfolios, Bilder, Plakate, bearbeitete Arbeitsblätter, eingereichte Hausaufgaben.
Kommunikation
Die digitale Plattform für die Kommunikation aller an Schule beteiligter Gruppen ist im Präsenzunterricht wie im Distanzunterricht Moodle.
Eltern werden bei Bedarf darüber hinaus über einen zentralen Mailverteiler durch das Sekretariat der Schule angeschrieben. Wichtige Informationen werden darüber hinaus zusätzlich über die Schulhomepage zur Verfügung gestellt.
Die Schule ist über Telefon, Fax, E-Mail, die Schulhomepage, Moodle, auf dem Briefpostweg als auch durch persönliches Vorsprechen erreichbar.