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Leistungsbewertungskonzept

Die Leistungsbewertung in der Schule dient dem Zweck, dem Lernenden selbst, aber auch Eltern und Lehrkräften Orientierung darüber zu geben, welche Lernziele in welchem Umfang erreicht wurden, wo Stärken des Lernenden liegen und auf welchen Lernfeldern besondere Anstrengungen unternommen werden müssen, um wesentliche Lernziele zielgerichtet und nachhaltig zu erreichen.Bei Lernerfolgsbewertungen werden Lern-leistungen und Lernerfolge beurteilt, nicht die Person des Lernenden. Lernerfolgsbewertungen münden als Gesamtübersicht in Halbjahres- und Versetzungszeugnisse, in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe in die halbjährlich ausgestellten Laufbahnbescheinigungen.

Am Städtischen Gymnasium Löhne erhält man nach erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe I nach Klasse 10 des Bildungsgangs G9neu die Fachoberschulreife. Bei Erfüllung der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) festgelegten Standards bekommt man nach der Jahrgangsstufe 12/Q1 den schulischen Teil der Fachhochschulreife, und nach Bestehen der Abiturprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 13/Q2 die Allgemeine Hochschulreife bescheinigt. Leistungsbewertung ist demnach immer auch mit der Vergabe von Zugangsberechtigungen und der Ermöglichung qualifizierter Bildungschancen verknüpft. Allein schon hieraus resultiert eine hohe Verantwortung sowohl von Seiten der Eltern als auch der Schule für unsere Schülerinnen und Schüler.

Zensurenfreie Räume innerhalb und außerhalb des Unterrichts gehören dabei zu unserer Schulkultur. Leistungssituationen sind nämlich von Lernsituationen zu trennen. In Lernsituationen stellt man Fragen, überlegt, zweifelt, übt, wiederholt, öffnet sich mit allen Fehlern. Ergänzungsstunden, Förderangebote, Vertiefungskurse, das vielfältige AG-Angebot als auch die Hausaufgabenbetreuung erweitern die vorhandenen zensurenfreie Räume für Schülerinnen und Schüler über die reinen Lernsituationen im Fachunterricht hinaus. Bewertet werden in Lernsituationen zwar die Beteiligung und am Ende der Entwicklung durchaus der Erfolg eines Lernprozesses, nicht aber eine punktuell erbrachte Leistung während des Lernprozesses. Lernsituationen sind wichtig, um sich erproben zu können. Die Erarbeitung von Unterrichtsinhalten steht hier im Vordergrund.

In reinen Leistungssituationen dagegen gibt man dem Beurteilenden zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Bild von seinen fachlichen Fähigkeiten und erworbenen Fertigkeiten.

Das hier vorliegende Konzept soll eine Vereinheitlichung und Übersicht der Kriterien der Leistungsmessung und Benotung am Städtischen Gymnasium Löhne darstellen und sichern, dass diese Kriterien für alle am Lernprozess beteiligten Personen verbindlich sind. Dies dient auch dem Zweck, die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler beim Lernprozess zu fördern und ihnen eigene Verantwortung zu geben. Viele Schülerinnen und Schüler wünschen sich eine regelmäßige Rückmeldung über ihren Leistungsstand, weil sie das für ihre schulische Mitarbeit motivierend finden. Es spornt an, Lob und Anerkennung für geleistete Arbeit zu erfahren. Man möchte wahrgenommen und in seinen schulischen Leistungen positiv bestätigt werden. Zu einer aufrichtigen, vollständigen Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler ist es jedoch unumgänglich, ebenso auf die noch zu behebenden Defizite konstruktiv hinzuweisen. Für die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer gehört es daher zu ihren zentralen Aufgaben, individuell auf den Lernenden abgestimmte Leistungsanforderungen zu stellen, Lernwege zu eröffnen und abschließend Leistungsbewertungen vorzunehmen. Die Notengebung kann auf dieser Grundlage dann nicht rein arithmetisch erfolgen, sondern geschieht vornehmlich nach pädagogischen Gesichtspunkten und aus pädagogischer Verantwortung heraus. So steht es im Kommentar der Landesregierung zur Ausbildungsordnung an weiterführenden Schulen (§ 6, Abs. 2.2 APO SI):

Die Verpflichtung, sowohl die Leistungen aus den Beurteilungsbereichen „schriftliche Arbeiten“ als auch die „sonstigen Leistungen“ angemessen zu berücksichtigen (§48 Abs. 2.3 SchulG) bedeutet nicht, dass aus beiden Noten das arithmetische Mittel zu bilden ist. Im Rahmen seiner pädagogischen Verantwortung beurteilt der Fachlehrer oder die Fachlehrerin die Leistungen und hat damit die Möglichkeit, individuelle Leistungsfähigkeiten einer einzelnen Schülerin oder eines Schülers zu berücksichtigen. So kann beispielsweise ein Schüler schüchtern, ängstlich oder zurückhaltend sein, so dass seine mündliche Leistung nicht auffallend gut ist; dafür vermag er sein Wissen in den Klassenarbeiten positiv nachzuweisen. In diesen Fällen kann der Fachlehrer oder die Fachlehrerin dem schriftlichen Bereich größeres Gewicht beimessen.

An anderer Stelle (§ 6, Abs. 1.3 APO SI) heißt es unter Verweis auf Urteile von Verwaltungsgerichten:

Lehrerinnen und Lehrer haben bei der Notenvergabe in pädagogischer Verantwortung eine Gesamtbewertung vorzunehmen, die die Beobachtungen im Unterricht sowie die Lern- und Leistungsentwicklung berücksichtigt. Notenvergaben sind deshalb nicht strikt an die sich aus den mündlichen und schriftlichen Leistungen ergebene rechnerische Gesamtnote gebunden. Auch bestehende Lücken im fachspezifischen Grundwissen, die die Lernentwicklung erheblich beeinträchtigen können, können negativ berücksichtigt werden. Allerdings muss die Lehrkraft die Abweichung vom rechnerisch zu ermittelnden Leistungsbild nachvollziehbar begründen.

Die Notengebung ist zudem Ergebnis eines individuellen Förderprozesses und immer mit einer individuellen Beratung der Schülerinnen und Schüler verbunden.

Diese Grundsätze gelten genauso für die gymnasiale Oberstufe, lediglich mit dem Unterschied, dass in der Sek. II die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlicher agieren müssen, indem sie von sich aus gemäß ihrem Alter stärker dazu verpflichtet sind, schulische Leistungen zu erbringen, ohne hierzu pädagogisch besonders ermutigt werden zu müssen (§ 13, Abs. 4 APO-GOSt).

Auf dieser Basis erfolgt eine differenzierte, individuelle Schullaufbahnberatung durch die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer, das Klassenleitungsteam, die Jahrgangsstufenleitungen und das Schulleitungsteam. Damit Leistungsbewertungen richtig verstanden werden und Lernende Orientierung auf ihrem Lernweg erfahren, legen wir Wert auf die Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern. Diese Grundsätze finden sich im Beratungskonzept unserer Schule wieder.

(...) Insgesamt ist das Leistungskonzept des Städtischen Gymnasiums Löhne im Zusammenspiel mit dem pädagogischen Konzept der Schule zu lesen und zu verstehen. Die zentralen Orientierungspunkte unseres pädagogischen Konzepts sind Schülerorientierung im Sinne einer Selbstverantwortung für das eigene Lernen, die Schulung und Wahrnehmung von Verantwortlichkeit sowie die Stärkung von Teamstrukturen.

Auf Anfrage erhalten Sie bei der Schulleitung weitere Informationen zu den einzelnen Fachbereichen.

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