Bildung und Teilhabe
Seit 2011 können Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Diese Bedarfe werden neben dem Regelbedarf anerkannt, um zielgerichtet die Integration bedürftiger Kinder und Jugendlicher in die Gemeinschaft zu fördern. Wenn Sie Beratung zu den Leistungen des Bildungspaktes wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu folgender Einrichtung auf:
Stadt Löhne - Büro für Bildung und Teilhabe
Schulsozialarbeit BuT
Schrakampstr. 6
32584 Löhne
Angebot der Einrichtung:
- Beratung zur Antragstellung
- Onlineberatung unter but@loehne.de
- Termin & Sprechzeiten nach Vereinbarung
Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabe-
paketes haben:
Kinder und Jugendliche, wenn für das Kind bzw. den Jugendlichen folgende Leistungen an die Eltern oder an das Kind selbst gezahlt werden:
- Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wer bekommt die Leistungen?
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Berufsschüler, die keine Ausbildungsvergütung erhalten
Welche Leistungen umfasst das bildungs- und Teilhabe-
paket?
Die Kosten für die Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schule werden übernommen.
Für den persönlichen Schulbedarf Ihrer Kinder erhalten Sie im ersten Schulhalbjahr 100 €, im zweiten Schulhalbjahr 50 €.
An ein- oder mehrtägigen Ausflügen von KiTa oder Schule kann Ihr Kind teilnehmen. Die Kosten werden übernommen.
Wenn Ihr Kind Lernförderung benötigt, kann außerschulische Nachhilfe in Anspruch genommen werden (die Gewährung erfolgt nach Einzelfallentscheidung).
Kinder und Jugendliche sollen Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote nutzen und dabei Kontakte knüpfen und pflegen können. Dafür werden monatlich 15 € gewährt.
Die Schülerbeförderung ist in NRW klar geregelt. Die Fahrtkosten vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule können übernommen werden.
Welche Stellen sind in Löhne zuständig
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge in der Dienststelle des Jobcenters Löhne (Friedrichstraße 18, 32584 Löhne) abgeben.
Für Anträge von Kindern und Jugendlichen im Wohngeldbezug und im Bezug des Kinderzuschlages und nach Leistungen des SGB XII ist der Kreis Herford (Amt für Soziale Leistungen, Amtshausstraße 3, 32045 Herford) zuständig.
Bei Bezug von Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Löhne.
Was muss ich tun, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können?
Wichtig ist es, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, d. h. bevor der Bedarf geltend gemacht wird.
Wo finde ich die Anträge und entsprechende Formulare für die Leistungen?
Wenn Sie Beratung zu den Leistungen des Bildungspaketes wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu folgender Einrichtung auf:
Stadt Löhne - Büro für Bildung und Teilhabe
Schulsozialarbeit BuT
Schrakampstraße 6
32584 Löhne
Angebot der Einrichtung:
- Beratung zur Antragstellung
- Onlineberatung unter but@loehne.de
- Termin & Sprechzeiten nach Vereinbarung