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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung: Informationen erhalten

Beschreibung

Wir beraten Sie und prüfen, ob Ihr Kind berechtigt ist, Eingliederungshilfe zu bekommen. Folgende Merkmale müssen für eine solche Leistung erfüllt sein:

  1. Die seelische Gesundheit weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab.
  2. Infolge dieser Abweichung kommt es zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe in einem oder mehreren Lebensbereichen, wie beispielsweise im familiären Zusammenleben, in der Schule oder in der Freizeit.

Rechtsgrundlagen

§ 35a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Diagnostik: Lese- oder Rechtschreib-Schwierigkeiten werden fachlich festgestellt und bestimmt. Die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder oder der schulpsychologische Dienst der Schulberatungsstelle führen Testverfahren durch:

Lese-, Rechtschreib-, Rechenschwierigkeiten feststellen - Probleme erkennen und benennen

Schulpsychologische Beratung erhalten

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