Elterliche Sorge beurkunden
Beschreibung
Wenn Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, steht der Mutter das alleinige Sorgerecht für das minderjährige Kind zu. Das bedeutet, dass sie die gesetzliche Vertreterin des Kindes ist.
Möchten beide Elternteile die elterliche Sorge übernehmen, können sie dies vor oder nach der Geburt ihres Kindes freiwillig erklären. Diese so genannte Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkunden.
Unterlagen/Nachweise
Kosten/Gebühren
Die Löhner Informationsseite zu dieser Dienstleistung finden Sie jetzt hier:
Elterliche Sorge beurkunden - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)