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Kinder schützen und Kindeswohlgefährdung einschätzen

Beschreibung

Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist unser Auftrag, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Wir gehen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte. Wir suchen den Kontakt zu der betroffenen Familie, um gemeinsam mit ihr Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Sie haben einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder einer/einem Jugendlichen nicht gut geht?
Wenn Sie beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben Sie gegenüber dem Jugendamt einen Anspruch auf Beratung - auch wenn Sie Berufsgeheimnisträger sind. Das Jugendamt hilft dabei einzuschätzen, ob es sich um eine Kindeswohlgefährdung handeln könnte.

Sie brauchen keine persönlichen Daten des Kindes wie Namen, Alter oder Herkunft angeben. Die Beratung ist zunächst anonymisiert. Während des Gespräches schildern Sie die beobachteten Anzeichen. Dabei stehen die Fragen im Zentrum, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Ein weiterer Punkt der Beratung kann das weitere Vorgehen sein.

Rechtsgrundlagen

§ 8a und § 8b Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Downloads

Informationen zu Angeboten für Kinder bis zum Schuleintritt im Kreis Herford finden Sie unter:

Familienangebote im Kreis Herford

Die Löhner Informationsseite zu dieser Dienstleistung finden Sie jetzt hier:

Kinder schützen und Kindeswohlgefährdung einschätzen - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)

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