Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Zuschuss für Sportverein, Musikschule und mehr erhalten
Beschreibung
Ihr Kind möchte gemeinsam mit anderen einem Hobby nachgehen oder in der Freizeit etwas erlernen? Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahre) können einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro für die Teilnahme an Aktivitäten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Die Teilhabeleistungen umfassen zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für:
- Sport,
- Spiel,
- Kultur und Geselligkeit,
- künstlerische Fächer,
- angeleitete Aktivitäten oder
- Teilnahme an Freizeiten.
Der Betrag kann in monatlichen Teilbeträgen oder als Gesamtbetrag bis maximal 180,00 Euro (für einen Bewilligungszeitraum von 12 Monate) in Anspruch genommen werden.
Was muss ich selbst bezahlen?
- Kosten, die über den maximalen Gesamtbetrag hinaus anfallen.
- Zuzahlungen zu individuellen Freizeitgestaltungen wie Besuche in Gaststätten, Diskotheken, Kinos oder Zoos.
Unterlagen/Nachweise
Gültige Bescheide über
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)