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Verkehrssituation in der Narzissenstrasse in Löhne Ort

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 30.01.2023

In der Narzissenstrasse konnten wir schon sehr gefährliche Situationen für Fußgänger, Fahrradfahrer, Mensch und Hund, selbst für Autofahrer beobachten. Durch immer mehr Anlieger ist vieleicht ein Ausbau, evtl. durch Verbreiterung sinnvoll. Bevor es dort zu einem schweren Unfall kommt.

Kategorie: Anregungen

Bearbeitung

31.01.2023 14:15
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Hallo,

Im Stadtgebiet von Löhne gibt es mehrere Straßen, die noch nicht endgültig ausgebaut sind, also beispielweise noch nicht über einen breiten Ausbau und einen Gehweg verfügen. Aus diesem Grunde wurde aufgrund der leider begrenzten finanziellen Mittel für die Festlegung der Reihenfolge eine Bewertung entwickelt, die u. a. den baulichen Zustand, die verkehrliche Funktion und den Grad der Bebauung beinhaltet. Die sich hieraus ergebende Reihenfolge wird in einem mittelfristigen Straßenbauprogramm beschlossen und auf der Homepage der Stadt Löhne unter dem Link: https://www.loehne.de/Wirtschaft-Bauen/Bauen-und-Wohnen/Stra%C3%9Fen/ veröffentlicht. Nach der sich hieraus aktuell ergebenden Reihenfolge ist ein Ausbau der Straße »Narzissenstraße« derzeit in den nächsten Jahren nicht vorgesehen. Vor einem Ausbau wäre aufgrund der geringen verfügbaren Breite auch zunächst ein Grunderwerb von den anliegenden Grundstücken erforderlich, der jedoch derzeit nicht vorgesehen ist.

Die Durchfahrt an der Straße »Narzissenstraße« zur »Jasminstraße« ist bereits durch bauliche Maßnahmen unterbunden und die in einer Tempo 30- Zone liegende Straße als Sackgasse ausgewiesen. Demzufolge findet hier als Kfz.-Verkehr lediglich der Anliegerverkehr statt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt zudem allen Verkehrsteilnehmenden allgemeingültige Verhaltensweisen vor, um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Demzufolge reichen die allgemeinen Verkehrsregeln für eine sichere Verkehrsabwicklung bereits aus und es besteht kein zwingender Handlungsbedarf, weitergehende Verkehrsregelungen vorzunehmen. Die Durchsetzung dieser Regelungen des fließenden Verkehrs obliegt jedoch der Polizei. Sofern hier dennoch verhaltensbedingte Gefährdungen auftreten, besteht die Möglichkeit, die AnliegerInnen durch ein persönliches Gespräch auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen oder den Sachverhalt bei der Polizei zur weiteren Verfolgung anzuzeigen.

Liebe Grüße
30.01.2023 16:30
Status: In Bearbeitung
Meldung: Hallo, vielen Dank für Ihre Nachricht, ich leite sie an das zuständige Fachamt weiter. Sie werden kurzfristig eine Antwort bekommen. Liebe Grüße