Führerschein erstmalig erhalten, erweitern, verlängern
Beschreibung
Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.
Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:
- 16 Jahre – Klasse AM, A1, L, T
- 17 Jahre – Klasse B und BE für begleitetes Fahren
- 18 Jahre – Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
- 20 Jahre – Klasse A bei Vorbesitz A2
- 21 Jahre – Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
- 24 Jahre – Klasse A (Direkteinstieg), D und DE
Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.
Unterlagen/Nachweise
Bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Für alle Klassen
- Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung
Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (Anlage 6 FeV)
- eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)
- Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
- Führungszeugnis Belegart 0 (rechtzeitig mindestens 3 Wochen vor Antragstellung im Bürgerbüro beantragen)
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
- eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)
- Führungszeugnis (rechtzeitig mindestens 3 Wochen vor Antragstellung beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart „0“ (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D)
- bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)
Erteilung Klasse D1, D1E, D und DE vor Erreichen des Mindestaltes von 24 Jahren:
Zusätzlich:
- Kopie Ausbildungsvertrag
- Medizinisch-Psychologisches Gutachten
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Downloads
Links
- Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
- Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis und Geltungsdauer
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV-)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Die Löhner Informationsseiten zu dieser Dienstleistung finden Sie jetzt hier:
Fahrerlaubnis: Ersterteilung - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)
Fahrerlaubnis: Erweiterung - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)