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Rat und Politik

Der Rat der Stadt Löhne besteht aus 48 ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitikerinnen und -politikern sowie dem Bürgermeister.

Sitzungstermine und Informationen zur Zusammensetzung des Rates und seiner Ausschüsse finden Sie im Ratsinformationssystem. Weiterhin finden Sie Links zu den im Stadtrat vertretenen Parteien eine Übersicht über die Sitzverteilung

Die Zuständigkeiten des Rates sind in der Gemeindeordnung geregelt:

"Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt."

Die Verfassung gewährleistet, dass grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung geregelt werden können (kommunale Selbstverwaltung). Die Gemeinden sind auf ihrem Gebiet ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung.

Der Rat der Stadt stellt mit seinen Entscheidungen somit die Weichen für die künftige Entwicklung der Stadt. Eine der wichtigsten Aufgaben des Rates ist es, den Haushalt und damit alle städtischen Ausgaben zu genehmigen. Der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen, die Wahl der Beigeordneten und die Festlegung der allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt wird, sind weitere Aufgaben des Rates, die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung ausschließlich von ihm wahrgenommen werden.

Allerdings bedarf nicht jede Angelegenheit eines Ratsbeschlusses. Dazu gehören die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung; zudem kann der Rat bestimmte Entscheidungen auf die Fachausschüsse oder den Bürgermeister übertragen.

Die Mitgliederinnen und Mitglieder des Rates sind in ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden und handeln nach ihrer freien Überzeugung. Um ihre Auffassungen und Vorstellungen besser durchzusetzen, können mindestens drei Ratsmitglieder/innen, die derselben Partei angehören, jeweils eine Fraktion bilden. Sie üben ihr Mandat ehrenamtlich aus und erhalten für Aufwendungen, die ihnen im Rahmen der Mandatsausübung entstehen, eine finanzielle Entschädigung.

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