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Korruptionsbekämpfung

Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der Löhner Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern


Am 15. Dezember 2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Dieses Gesetz soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen. Mandatsträgerinnen und -träger sind nach  § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz Ihren Beruf, Beratungsverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien, etc. anzugeben. Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.

Die Fraktionen der Stadt Löhne haben sich darauf verständigt, dass die Veröffentlichung der Angaben der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger hier auf den Internetseiten der Stadt Löhne erfolgt. Sofern Sie Informationen zu den Nebentätigkeiten des Bürgermeisters der Stadt Löhne, Bernd Poggemöller, haben möchten, finden Sie diese auch hier.

Bürgermeister Bernd Poggemöller

Die Angaben der Ratsmitglieder sowie der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger können unter dem Ratsinformationssystem bei den einzelnen Personen eingesehen werden.


Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Mitgliedschaften in Ausschüssen des Rates der Stadt Löhne nach dem Gesetz nicht anzugeben sind. Diese Mitgliedschaften finden Sie unter der Rubik "Rat und Politik /Ratsinformationssystem". Unter den jeweiligen Namen der Mandatsträgerinnen und -träger finden Sie entsprechende Angaben. 

Da die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie deren Aktualisierung bei den jeweiligen Meldepflichtigen liegt, wird von der Stadt Löhne keine Garantie übernommen.

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