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Abfallgebühren

Für die Abfallentsorgung sowie die Straßenreinigung werden Benutzungsgebühren erhoben. Sie werden vom Amt für Finanzen veranlagt und beziehen sich auf ein Grundstück.

Der Rat der Stadt Löhne beschließt die Gebührensätze auf der Basis aktueller Kalkulationen in entsprechenden Satzungen.

Festsetzung:

Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11.) fälligen Benutzungsgebühren werden durch einen Abgabenbescheid festgesetzt (in der Regel zusammen mit der Grundsteuer).

Der Abgabenbescheid wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekanntgegeben.

Gebührensatzung Abfallbeseitigung

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