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Gewerbesteuer

Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes. Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Gewerbesteuermessbetrag

Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt Löhne in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird der Gewerbesteuerbescheid erstellt. 

Steuerfestsetzung

Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11 zu leisten. Die Vorauszahlungen und die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.

Die Gewerbesteuer errechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Löhne.

Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Löhne beschlossen.

Einspruch / Aussetzung der Vollziehung

Den Gewerbesteuermessbescheid können Sie gegebenenfalls mit einem Einspruch beim zuständigen Finanzamt anfechten. Ein evtl. nachfolgendes Klageverfahren wird vor dem Finanzgericht geführt.
Bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbescheides kann die Zahlung der Gewerbesteuer bei Fälligkeit durch Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheides bzw. Gewerbesteuerbescheides
gegebenenfalls vermieden werden. Ein entsprechender Antrag ist an das zuständige Finanzamt zu richten.

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadt Löhne ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen (Link siehe Randspalte).

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