Hundert Jahre Frauenwahlrecht
Dieses Jahr ist in Deutschland ein ganz besonderes Jubiläum, am 18. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit einem aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Ab dem 19. Januar 1919 konnten Frauen dann wählen und gewählt werden.
Deswegen steht das Jahr 2018 ganz im Zeichen von 100 Jahren Frauenwahlrecht.
Kurzer Historischer Überblick:
Der Weg zu einem Wahlrecht für Frauen war nicht ohne Hindernisse und Frauen mussten für dieses Recht kämpfen. Bereits bei Französischen Revolution kämpften Frauen für Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, wurden aber in der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ von 1789 nicht eingeschlossen.
Mit der Revolution 1848/49 in Deutschland gründeten sich demokratische Frauenvereine und Frauen erhoben ihre Stimmen zu dem politischen Geschehen. Zwischen dem 16. Oktober und dem 18. Oktober 1865 wurde der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) auf der Leipziger Frauenkonferenz gegründet. Um der sich verbreitenden Frauenarmut entgegenzuwirken, erklärte der ADF, dass Frauen auch erwerbstätig sein sollten. Somit war dies der erste Frauenverein, der sich für die Rechte von Frauen einsetzte.
Im Jahr 1908 war es dann möglich, dass Frauen Mitglieder in Parteien wurden, weil ihre politische Sonderstellung aufgehoben wurde.
Trotzdem hatten Frauen durch diesen Schritt noch nicht das aktive und passive Wahlrecht erworben.
Dies änderte sich erst mit dem Ende des 1. Weltkrieges und der Revolution im November 1918. Durch diese wurde Frauen das Recht auf Wahlen zugesprochen. Am 19. Januar 1919 wählten insgesamt 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger.