Fischereischein
Beschreibung
Ein Fischereischein ist Voraussetzung, um angeln zu dürfen. Er wird Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird vor der unteren Fischereibehörde (Kreis Herford) abgelegt. Voraussetzungen, um für die Prüfung zugelassen zu werden: Mindestalter 13 Jahre, Wohnort im Gebiet des Kreises Herford und Antragstellung spätestens 1 Monat vor der Prüfung.
Die Termine für die Fischereiprüfung (Frühjahr und Herbst) werden jeweils Anfang des Jahres öffentlich bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Unterlagen
Jugendfischereischein:
- gültiges Ausweisdokument
- aktuelles Passbild
- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Jahres- / Fünfjahresfischereischein:
- gültiges Ausweisdokument
- aktuelles Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung oder wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder wenn Bild nicht mehr erkennbar)
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung oder bisheriger Fischereischein (nur bei Erstantrag, verlorenem Fischereischein oder wenn Fischereischein nicht in NRW ausgestellt)
Eine Prüfung aus einem anderen Bundesland wird nur anerkannt, wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in NRW hatten. Die Prüfung ist nachzuweisen, nur die Vorlage eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland reicht nicht aus.
Ausländische Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie vor dem 01.01.1973 abgelegt wurden.