Fundbüro
Meldung einer Fundsache
Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch (05732 100 208/209) melden, per E-Mail, persönlich oder mit dem Online-Formular im Serviceportal mitteilen.
Sie sind als Finder*in nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10 Euro dem zuständigen Fundbüro - in Löhne befindet sich dies im Bürgerbüro - zu melden!
Zu den Fundsachen
Sie haben etwas verloren?
Sie können telefonisch oder per E-Mail erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben.
Den Verlust eines Gegenstandes können Sie auch mit diesem Online-Formular im Serviceportal mitteilen.
Noch einfacher geht es mit unserer online-Suche Zu den Fundsachen. Hierzu müssen Sie die Sache oder das Tier beschreiben und uns den Tag und möglichst auch Ort des Verlustes nennen. Oftmals lohnt es sich auch nach längerer Zeit noch einmal nachzufragen!
Sollte ein Fundgegenstand jemandem zugeordnet werden können, benachrichtigen wir ihn/sie umgehend.
Wo werden die Fundsachen aufbewahrt?
- Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere werden vom Tierschutzverein Vlotho u.U e.V. (Tierheim Eichenhof) aufgenommen und von dort weiter vermittelt. Sie erreichen das Tierheim unter 05733/5665. Hierhin wenden Sie sich bitte auch, wenn Sie ein Tier im Stadtgebiet Löhne gefunden haben.
- Sonstige Fundgegenstände wie Schlüssel, Portemonnaies, Regenschirme, Taschen, Handys, Uhren, Schmuck, Brillen werden im Fundbüro/Bürgerbüro sicher verwahrt.
Ansprüche des Finders/ der Finderin
Der Finder/ die Finderin hat generell Ansprüche auf:
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der/ die Verlierende nicht bekannt wurde,
- den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro,
- den Ersatz seiner/ihrer etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn er/sie Transportkosten nachweisen kann.
Finder/Finderinnen, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb von vier Wochen abzuholen.
Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Stadt Löhne über.
Sollte der Fundgegenstand einem Verlierer/einer Verliererin zugeordnet werden können, benachrichtigen wir den Verlierer/die Verliererin umgehend.