Bauantrag/Baugenehmigung
Notwendige Unterlagen
Bauantragsunterlagen
Eine wichtige Voraussetzung für ein reibungsloses und möglichst schnelles Baugenehmigungsverfahren ist ein vollständiger Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen/Nachweisen. Müssen Unterlagen/Nachweise nachgefordert oder Fragen geklärt werden, verzögert dies die weitere Bearbeitung Ihres Antrages erheblich. Erst wenn der Antrag hier vollständig vorliegt, kann die weitere Bearbeitung erfolgen und die Fachbehörden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden.
Sollte der Antrag nicht vollständig und somit prüfungsfähig vorgelegt werden, kann dieser auch nach § 72 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kostenpflichtig zurückgewiesen werden.
Vollständig ist ein Antrag dann, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bau-aufsichtsamtes anhand Ihrer Unterlagen alle für die Prüfung Ihres Bauvorhabens relevanten Fragen beurteilen können.
Der Umfang der notwendigen Prüfung, und damit der erforderlichen Bauvorlagen, ist abhängig vom beantragten Bauvorhaben. Genaue Angaben über Anforderungen, die an die notwendigen Bauvorlagen zu stellen sind, enthält die Bauprüfverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Folgende Angaben sind aber bei jedem Bauvorhaben erforderlich:
- Antragsformular
Alle Anträge sind mit den aktuellen amtlichen Formularen einzureichen. Die entsprechenden amtlichen Formulare befinden sich in meiner Formularsammlung im Anhang. - Bauherr/Bauherrin
Name, Adresse, Telefon-, Fax- und Handynummer und ggfls. Mail-Adresse. Bei Ehepaaren und bei juristischen Personen ist immer die Angabe eines/r Bevollmächtigten erforderlich. - Wer ist der Entwurfsverfasser
Name, Adresse, Telefon-, Fax- und Handynummer und ggfls. Mail-Adresse. Außerdem ist ein Nachweis über die Bauvorlageberechtigung beizufügen. - Wo soll gebaut werden
Adresse, Flur, Flurstücksbezeichnung des Grundstückes - Nachweis über die nähere Umgebung
Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5.000 und der Flurkarte - Wie soll auf dem Grundstück gebaut werden
Lageplan im Maßstab 1:500 mit allen im Einzelfall erforderlichen Maßen und der Darstellung von Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden - Was soll gebaut werden
Bauzeichnungen im Maßstab 1:100. Erforderlich sind alle Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine Baubeschreibung. Abhängig von der Art des Bauvorhabens können weitere Nachweise (rechnerische Nachweis zur Vollgeschossigkeit, Fußbodenhöhe über Gelände, Angaben zum Brandschutz) erforderlich sein. - Welche Nutzung ist vorgesehen
Die vorgesehene Nutzung muss in die Zeichnungen eingetragen sein. Im Falle einer gewerblichen Nutzung ist eine gesonderte Betriebsbeschreibung erforderlich - Ausmaß der Bebauung oder Nutzung
Eine Berechnung der Wohnfläche, Nutzfläche und des umbauten Raumes muss beigefügt sein - Bereitstellung der Stellflächen
Die Anzahl der erforderlichen PKW-Stellplätze muss nachgewiesen und im Lageplan dargestellt sein - Wie wird der Brandschutz gewährleistet
Die Pläne und die Baubeschreibung müssen Angaben über die Sicherstellung des Brandschutzes enthalten. Abhängig vom Bauvorhaben kann auch die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes erforderlich werden - Was kostet die Baumaßnahme
Die Rohbaukosten sind bei Neubau und Erweiterungsmaßnahmen anzugeben. Bei Umbau beziehungsweise Nutzungsänderungen sind die Herstellungskosten anzusetzen.
Rechtsgrundlagen
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Gebühren
Die Bearbeitung eines Bauantrages ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet und festgesetzt. Sie ist abhängig von der Rohbausumme, in Einzelfällen kann auch der Herstellungswert Berechnungsgrundlage sein.
Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Antragseingang. Wird ein Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, fallen auch hier Gebühren für die bisher geleistete Arbeit an.
Formulare
Im November 2004 wurden für verschiedene Baugenehmigungsverfahren neue amtliche Vorducke eingeführt und für verbindliche erklärt. Seither werden diese Formulare durch die OWL-weite Kooperation der Bauaufsichtsbehörden regelmäßig aktualisiert.
Formulare für den gesamten Kreis Herford und die Stadt Herford
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Befreiungsantrag nach §31 BauGB |
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Antrag auf Auszug aus dem Liegenschaftskataster |