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Denkmalschutz

Detail Tor
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Seit 1980 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Denkmalschutzgesetz und damit sind der Denkmalschutz und die Denkmalpflege zu wichtigen Aufgaben der Städte und Gemeinden in unserem Bundesland geworden. Jede Stadt oder Gemeinde ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für die Belange des Denkmalschutzes.
Dabei geht es nicht nur um einige bau- und kunsthistorisch besonders bedeutende Kirchen oder herrschaftliche Villen, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer Geschichte und der Geschichte unserer Stadt.

Insgesamt sind zur Zeit ca. 80 Denkmäler in die Denkmalliste der Stadt Löhne eingetragen. Als staatliche "Untere Denkmalbehörde" im Sinne des Denkmalschutzgesetzes betreut die Stadt Löhne alle eingetragenen Denkmäler innerhalb des Stadtgebietes. Sie betreibt die Unterschutzstellung denkmalwerter Objekte und hat sich zum Ziel gesetzt, die Eigentümer von Denkmälern umfassend zu beraten und zu unterstützen.

Im Einzelnen ist die untere Denkmalbehörde Ansprechpartner bei:

  • formloser Beantragung von Unterschutzstellungen
  • fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern
  • schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen
  • schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen
  • schriftlichen Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke

Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an - wir beraten Sie gerne.

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