Vor dem Bauen
Grundstückssuche
Die meisten Baugrundstücke werden über den freien Markt veräußert. Neben Zeitungsannoncen bieten Gespräche mit den in der Region tätigen Bauträgern und Maklern sowie mit den Immobilienabteilungen der Sparkassen und Banken die Möglichkeit, den örtlichen Immobilienmarkt kennen zu lernen. Die Stadt Löhne bietet derzeit keine eigenen Wohngrundstücke an.
Angebote finden Sie auch in der Immobilienbörse auf dieser Homepage.
Vor dem Kauf eines Grundstücks lohnt sich auch ein Blick in den Bebauungsplan. Dort finden Sie unter anderem Informationen über die Anzahl der zulässigen Geschosse und die baulich nutzbare Fläche des Grundstücks.
Auch persönliche Präferenzen sollten vor dem Kauf eines Grundstücks geprüft werden. Dazu können gehören
- Anbindung an das Verkehrsnetz, neben den Verkehrswegen kann auch die ÖPNV-Anbindung eine wichtige Rolle spielen
- Breitbandversorgung
- soziale Infrastruktur, z.B. ärztliche Versorgung, Geschäfte, Kinderbetreuung, Schulen, Spielplätze, ...
- Freizeit- und Sportmöglichkeiten
- äußere Gestaltung und Charakter des Wohngebietes
- landschaftliche Lage
- mögliche Emissionen verursachende Einrichtungen (Gewerbegebiete, Straßen, Schienenverkehr)
Erschließung
Zur Erschließung gehören auf jeden Fall:
- Erreichbarkeit des Grundstücks durch eine öffentliche Straße
- Energieversorgung
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
In Löhne sind die Stadtwerke für diese Aufgaben zuständig:
Stadtwerke Löhne
Sonnenbrink 2 - 4
32584 Löhne
Telefon: 05732 975 180
E-Mail schreiben
https://www.stadtwerke-loehne.de/
Bauvoranfrage und Bauantrag
Bauvoranfrage
Wenn unklar ist, ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann, bietet die Bauvoranfrage die Möglichkeit, Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens vorab verbindlich zu klären. Dieses Verfahren bietet den Vorteil, dass es den Aufwand eines vollständigen Bauantrags in den Fällen erspart, in denen es zweifelhaft ist, ob z.B. das Planungsrecht die Verwirklichung der baulichen Vorstellungen zuläßt. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Dienstleistungen:
Bauantrag
Für die baulichen Vorhaben Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung gilt grundsätzlich die Genehmigungspflicht. Das Baugenehmigungsverfahren dient der Sicherheit der späteren Nutzer, der Nachbarn, Passanten und Besucher. Es gibt dem Bauherrn Rechts- und Investitionssicherheit. Der Bauantrag wird direkt bei der Bauaufsicht der Stadt Löhne gestellt. Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist nicht genehmigungspflichtig, muss jedoch mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich durch die Bauherrschaft angezeigt werden. Weitere Informationen zum Bauantrag und zur Baugenehmigung erhalten Sie in unseren Dienstleistungen
Wohnungsbauförderung
Für den Wohnungsbau können unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Eigenheimförderung
Für den Bau und den Ersterwerb von Eigenheimen und von selbstgenutzten Eigentumswohnungen sowie den Erwerb vorhandenen Wohnraums, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine öffentliche Förderung beantragt werden. Dabei unterstützt Sie bestimmt ihr Bankberater/ihre Bankberaterin. Darüber hinausfinden Sie auch im Internet Tipps und Informationen, z.B. unter:
- NRW Bank: www.nrwbank.de
- KfW: www.kfw.de
Modernisierung und Energiesparmaßnahmen
Verschiedene Fördermittelgebende unterstützen die Baumodernisierung und die Berücksichtigung von Energiesparmaßnahmen mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Für Tipps und Hinweise fragen Sie einfach bei der Energieberatung der Stadt Löhne nach.