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bäume für Löhne

Ein Projekt für den Klima- und Artenschutz:

Förderung von baumpflanzungen auf Privatgrundstücken in Löhne

Apfelbaum
Apfelbaum

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Löhne hat in seiner Sitzung am 19.04.2023 eine Richtlinie zur Förderung von Baumpflanzungen auf privaten Wohngrundstücken im Löhner Stadtgebiet beschlossen.

Ziel der Richtlinie ist es, den Bestand an heimischen Laub- und Obstgehölzen im Stadtgebiet zu vergrößern, um den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzutreten und die Artenvielfalt in der Stadt Löhne zu erhöhen. Bäume sind u.a. ortsbildprägend und bieten Lebensräume und Nahrung für viele Vogelarten, Kleinsäuger und Insekten. Sie verbessern das Kleinklima und die Luftqualität in der Stadt, indem sie Wasserdampf und Sauerstoff abgeben, CO2 reduzieren und mit ihren Blättern Staub aus der Luft filtern.

Im Jahr 2023 werden 76 heimische, hochstämmige Laubbäume sowie 43 Obstbäume inkl. Zubehör zur Neuanpflanzung auf privaten Wohngrundstücken im gesamten Stadtgebiet Löhne vergeben. Pro Grundstück ist jeweils einmalig ein Baum (Laub- oder Obstbaum) förderfähig. Für dieses Jahr sind bereits alle Bäume vergeben.

Wer bereits in den Jahren 2021 oder 2022 einen Obstbaum gefördert bekommen hat, kann bei der diesjährigen Vergabe nicht berücksichtigt werden.


Antragstellung

Leider sind in diesem Jahr bereits alle Bäume vergeben und es können keine Anträge mehr gestellt werden. 

Hinweise und Bedingungen 

Hinweise zur Förderung:

Der Antrag für einen Laub- bzw. Obstbaum mit Zubehör (Pfahl, Wühlmausdraht, Verbissmanschette und Anbindung) konnte vom 15.05.2023 bis 22.05.2023 gestellt werden. Nur Anträge, die in diesem Zeitraum gestellt und bei der Stadt Löhne eingehen (online, per Mail, auf dem Postwege), können berücksichtigt werden. Gefördert wird die Abgabe von 76 Laubbäumen und 43 Obstbäumen (Hochstamm). Es entstehen keine Kosten für die Antragstellenden. Nach Beendigung der Abgabefrist werden die Bäume unter den fristgerecht eingereichten Anträgen verlost. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Bedingungen für die Förderung

  • Die Antragstellenden wohnen in Löhne und pflanzen den Baum auf dem eigenen privaten Wohngrundstück in Löhne.
  • Hinweis: Pro Grundstück und Antragstellenden wird nur ein Baum vergeben. Der Baum muss eigenständig gepflanzt werden.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben zur Neupflanzung von Laub- und Obstbäumen, die durch vertragliche oder ge-setzliche Regelungen verpflichtend ausgeführt werden müssen. Darunter fallen Ersatzpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung der Stadt Löhne (§ 7) und Pflanzfestsetzungen gemäß § 9 Abs. 25 a BauGB sowie Kompensati-onsverpflichtungen gemäß § 15 BNatSchG.
  • Wenn die Antragstellenden und die Eigentümer nicht übereinstimmen, müssen die Eigentümer das Einverständnis für die Baumpflanzung schriftlich erklären. Die Erklärung ist dem Antrag beizufügen.
  • Die Antragstellenden verpflichten sich, den Baum nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie zu pflegen und auf Dauer zu erhalten. Die Grenzabstände gemäß NachbarG NRW sind einzuhalten.
  • Die Durchführung der Baumpflanzung auf dem im Antrag genannten Grundstück wird von der Stadt Löhne oder deren Beauftragten überprüft. Es ist ein Foto des gepflanzten Baumes vorzulegen.


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