Gehölzpflege an Straßen
Zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar finden an Straßen regelmäßige Gehölzpflegearbeiten statt. Während der übrigen Zeit, der Vegetationsphase, muss bei Maßnahmen der Gehölzpflege die Verkehrssicherheit gefährdet sein. Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt.
Straßen.NRW bietet auf seiner Homepage ein paar spannende und wichtige Informationen zur Gehölzpflege.
Informationen – unter anderem – zu den anstehenden Gehölzpflegemaßnahmen bietet auch die Straßeninformationsbank Nordrhein-Westfalen.