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Bäume haben viele positive Eigenschaften: Sie verbessern das Kleinklima und die Luftqualität in der Stadt indem sie Wasserdampf und Sauerstoff abgeben, CO2 reduzieren und mit ihren Blättern Staub aus der Luft filtern. Sie sind ortsbildprägend und bieten Lebensräume und auch Nahrung für viele Vogelarten, Kleinsäuger und Insekten.
Das kommunale Förderprogramm soll den Bestand an heimischen Laubbäumen sowie Obstbäumen (Hochstämme) im Stadtgebiet erhöhen mit dem Ziel, den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzutreten und die Artenvielfalt in der Stadt Löhne zu erhöhen. Aus diesem Grund fördert die Stadt Löhne die Pflanzung von heimischen Baumarten (in 2021 und 2022 Hochstamm-Obstbäume) auf privaten Wohngrundstücken im Stadtgebiet Löhne.
Löhner Bürger/innen können einen Antrag für einen kostenlosen Baum mit Zubehör zur Pflanzung in ihrem Privatgarten in Löhne stellen. Im Jahr 2022 können jeweils 50 Hochstamm-Obstbäume (laut Liste) vergeben werden.
Angaben zur/zum Antragsteller/in *
*
Bitte wählen Sie aus der Liste Ihren Wunschbaum (1) aus. Da es vorkommen kann, dass zur Pflanzzeit nicht alle Baumarten zur Verfügung stehen, wählen Sie bitte noch zwei weitere Baumarten als Ersatz (2,3) aus.
1. Wahl
2. Wahl
3. Wahl
Der Antrag für den Obstbaum mit Zubehör (Pfahl, Wühlmausdraht, Verbissmanschette und Anbindung) kann bis zum 20.05.2022 gestellt werden. Nur Anträge, die bis zu diesem Tag gestellt werden, können berücksichtigt werden. Ist das Fördervolumen von 2.000 € erreicht, können keine weiteren Bäume mehr gefördert werden. Die Anträge werden zunächst gesammelt. Nach Abgabefrist werden 50 Obstbäume unter den fristgerecht eingereichten Anträgen verlost. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Die Bäume sowie Zubehör können an einem noch festzulegenden Tag im Oktober/November 2022 am Rathaus – hinterer Parkplatz (Garagen) an der Rathausstraße – abgeholt werden. Die Antragsteller*innen müssen den Baum eigenverantwortlich pflanzen, eine Pflanzanleitung wird bei Interesse weitergegeben.
Förderfähig sind ….
Anträge von Antragsteller*innen, die in Löhne wohnen und den Baum auf einem Löhner Privatgrundstück pflanzen. Pro Grundstück und Antragsteller*in wird nur ein Baum vergeben. Es entstehen für die Antragsteller*innen keine Kosten.
Nicht förderfähig sind …
Vorhaben zur Neupflanzung von Laub- und Obstbäumen, die durch vertragliche oder gesetzliche Regelungen verpflichtend auszuführen sind (wie etwa Ersatzpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung (§ 7) und Pflanzfestsetzungen gem. § 9 Abs. 25 a BauGB - sowie Kompensationsverpflichtungen gemäß § 15 BNatSchG).
Der gepflanzte Baum ist auf Dauer zu erhalten und zu pflegen. Die Pflanzung muss so vorgenommen werden, dass die nach NachbG NRW vorgeschriebenen Grenzabstände zu privaten Grundstückgrenzen eingehalten werden. Der Standort muss so gewählt werden, dass sich der Baum frei und für die Baumart passend entwickeln kann. Die Verkehrssicherheitspflicht obliegt den Grundstückseigentümern*innen.
Bitte beachten: Wenn der Grundstückseigentümer*in vom Antragsteller*in abweicht, muss dieser sein Einverständnis schriftlich erklären. Die Erklärung kann formlos nachgereicht werden.
Hiermit beantrage ich die Förderung eines Obstbaumes für das Jahr 2022. *
Ich verpflichte mich, den Baum nach den oben genannten Bestimmungen zu pflegen und zu erhalten*
* Ich habe die Datenschutzerklärung und das Informationsblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten gelesen und bin damit einverstanden.
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