LÄRMAKTIONSPLANUNG
Die Hauptlärmquellen in Löhne sind die Hauptverkehrsstraßen, insbesondere die Landesstraßen, sowie die Haupteisenbahnstrecken.
Den Lärmaktionsplan der Stadt Löhne, Stufe 3, finden Sie in der Randspalte.
Für die Erstellung eines Lärmaktionsplans für die Hauptschienenstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
rechtlicher Hintergrund
Um diesem Gesundheitsrisiko entgegenzuwirken, wurde durch die Europäische Union die Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) erlassen. Die Bundesrepublik ist daraus verpflichtet, den so genannten Umgebungslärm mit rechnerischen Mitteln zu erfassen, zu beurteilen und nach Möglichkeit zu verringern. Als Instrument zur Ermittlung der Lärmsituation sind Lärmkarten aufzustellen und auf deren Basis ein Lärmaktionsplan zu entwickeln.
Lärmaktionspläne sind nach § 47d BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen von den Städten und Gemeinden aufzustellen. In einem Lärmaktionsplan werden Maßnahmen vorgeschlagen, die das Lärmaufkommen verringern sollen.
Für NRW hat das Umweltministerium im Runderlass "Lärmaktionsplanung" Auslösewerte festgelegt. Sie kennzeichnen die Gebiete mit dem dringlichsten Handlungsbedarf. Danach sind in Nordrhein-Westfalen Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden der LDEN von 70 dB(A) oder der LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Für Gewerbe- und Industriegebiete gilt dies nicht. Planungen zum Schutz einzelner Objekte sind nicht erforderlich.
Lärmaktionspläne sind seit 2008 alle fünf Jahre aufzustellen und fortzuschreiben. Seit dem 01.01.20015 ist das Eisenbahnbundesamt für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen an Haupteisenbahnstrecken zuständig.
Lärmkarten
Die Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen sind durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt worden und sind auf der Internetseite (www.umgebungslaerm.nrw.de) einzusehen. Die Lärmkarten für Haupteisenbahnstrecken sind durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erstellt worden und sind auf der Internetseite (www.eba.bund.de) einzusehen.
Lärmaktionsplan Stufe 3
Bis zum 31.08.2018 war die Lärmaktionsplanung, Stufe 3, abzuschließen.
Auf der Grundlage der Lärmkartierung zur Stufe 3 ist verwaltungsintern der Lärmaktionsplans, Stufe 3, erarbeitet worden. Der LAP, Stufe 3, ist eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans, Stufe 2.
Der Lärmaktionsplan, Stufe 3, beinhaltet eine Zusammenfassung der Lärmkarten zum Schienen- und zum Straßenverkehr sowie, differenziert nach Verkehrsträger, eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind. Weiterhin werden Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen aufgezeigt und potentielle Handlungsschwerpunkte entlang der Hauptverkehrsstraßen abgeleitet. Darüber hinaus werden bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung dargestellt sowie geplante Maßnahmen zur Lärmminderung - differenziert nach einzelnen Abschnitten an Hauptverkehrsstraßen - herausgearbeitet.
Gemäß der Verkehrsmengenkarte 2015 des Landes Nordrhein-Westfalen wurden im Bereich der Stadt Löhne im klassifizierten Netz der Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in den folgenden Straßen Verkehrsmengen (DTV in Kfz/24h) von mehr als 8.200 Kfz/24h ermittelt und daher in der Lärmaktionsplanung betrachtet: A 30, B 61, L 546 Werster Straße, L 773 Lübbecker Straße, Albert-Schweitzer-Straße, Oeynhausener Straße, Königstraße, L 777 Oeynhausener Straße, Löhner Straße, Ringstraße, L 782 Bünder Straße, L 860 Brückenstraße, L n965 Herforder Straße.
Der Rat der Stadt Löhne hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 den Lärmaktionsplan, Stufe 3, abschließend beschlossen.
Sie finden den Lärmaktionsplan Stufe 3 in der Randspalte.
Umsetzung
Für die Lärmschutzmaßnahmen an Straßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. Der Straßenbaulastträger für die o.g. Hauptverkehrsstraßen ist Straßen.NRW.
Eine Verpflichtung, dass die im Lärmaktionsplan zusammengestellten Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden, sieht das BImSchG nicht vor.
Bürger, die an Bundes- und Landesstraßen wohnen, können aber im Rahmen der Lärmsanierung einen Antrag auf Erstattung bis zu 75 % der Aufwendungen für passiven Lärmschutz an den Straßenbaulastträger stellen. Nähere Informationen zur Lärmsanierung finden Sie auf der Internetseite von Straßen NRW (www.strassen.nrw.de unter der Rubrik Umwelt > Lärmschutz). Ein Antragsformular ist in der Randspalte bereitgestellt.