Schulbedarf: persönliche Ausstattung finanzieren
Schulbedarf: persönliche Ausstattung finanzieren
Beschreibung
Familien mit geringem Einkommen können für ihre Kinder einen Zuschuss für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf aus dem Bildungspaket bei uns beantragen. Ihr Kind erhält dafür jeweils zum 1. August eines Jahres pauschal 70,00 Euro und zum 1. Februar 30,00 Euro.
Was deckt das Bildungspaket ab?
Zum persönlichen Schulbedarf Ihres Kindes gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.
Was muss ich selbst bezahlen?
- Kosten, die über die jeweiligen Pauschalbeträge hinaus anfallen.
- Ausgaben für Materialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte.
Unterlagen/Nachweise
Gültige Bescheide zum jeweiligen Stichtag über
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Für 6-Jährige
- Schulbescheinigung oder
- Anmeldebestätigung oder
- Begrüßungs- oder Anmeldeschreiben der Schule
Für 16 -24-Jährige
- Schulbescheinigung
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Links
Servicezeiten: Bildung und Teilhabe, Elterngeld
Geänderte Servicezeiten der Elterngeldstelle
Montag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
In dringenden Fällen außerhalb der Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung
Bildung und Teilhabe
Montag und Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
08.30 bis 12:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminabsprache
Donnerstag:
16:00 bis 18:00 Uhr
Hinweis Randspalte BuT Schulbedarf
Erhalten Sie für Ihr Kind Leistungen nach dem SGB XII, erhalten Sie auch den Schulbedarf hierüber bei den Städten und Gemeinden.