Wahlen
Für die Durchführung folgender Wahlen besteht die örtliche Zuständigkeit:
- Europawahl
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kreistagswahl
- Landratswahl
- Gemeinderatswahl
- Bürgermeisterwahl
Für die einzelnen Wahlen wird ein Wählerverzeichnis erstellt und ca. 5 Wochen vor einer Wahl ein Briefwahlbüro eingerichtet und die Wahl in den Wahllokalen am Wahltag organisiert.
Das Wahlbüro/Wahlamt ist die zuständige Stelle
- für die Parteien und sonstigen Bewerber/innen im Wahlvorschlagsverfahren für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl sowie
- für alle Bürger/innen bei allgemeinen Fragen zu den Wahlen und
für die Durchführung der Volksinitiative mit Auslegung der Eintragungslisten.
Die Löhner Informationsseiten zu dieser Dienstleistung finden Sie jetzt hier:
Briefwahlunterlagen / Wahlschein - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)
Einspruch Wahlscheinversagung - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)
Wahlhelfer Anmeldung - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de)